Die beste Medizin für den Menschen ist der Mensch  
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Pflegekosten nach § 43 SGB XI ab 01.10.2022

Der monatliche Pflegesatz für die vollstationäre Pflege setzt sich somit wie folgt zusammen:

Pflegegrad

1

2

3

4

5

      

tgl. Pflegesatz

45,79 €

58,70 €

74,88 €

91,74

99,30 €


abzgl. Leistungen Pflegekasse

- 4,11 €

- 25,31 €

- 41,49 €

58,35 €

65,91 €


tgl. Eigenanteil

41,68 €

33, 39 €

33, 39 €

33, 39 €

33, 39 €


tgl. Unterkunft

18,69 €

18,69 €

18,69 €

18,69 €

18,69 €


tgl. Verpflegung

6,56 €

6,56 €

6,56 €

6,56 €

6,56 €




tgl. Investitionskosten

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €




tgl. Zuzahlungsbetrag

86,93 €

78,64 €

78,64 €

78,64 €

78,64 €




mtl. Zuzahlungsbetrag

2644,41 €

2392,23 €

2392,23 €

2392,23 €

2392,23 €




Die Berechnung der monatlichen Entgelte erfolgt hier auf Basis von durchschnittlich 30,42 Tagen.

Für mtl. 10,00 € bieten wir einen eigenen Fernseher an. Der eigene Telefonanschluss mit eigener Rufnummer, einer Flatrate ins dt. Fest- und Mobilfunknetze und einer WLAN-Nutzung erhalten Sie für mtl. 25,00 €

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Preisliste.pdf (236.82KB)
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Einrichtungseinheitliche Eigenanteil:

Dieser inkl. der Ausbildungsumlage ist gültig für die Pflegegrade 2 – 5 und bezeichnet den Anteil an den monatlichen Pflegekosten, der nicht durch Leistungen aus der Pflegeversicherung abgedeckt ist. Er beträgt für unser Haus zurzeit ca. 1.015,74€ monatlich. Bei der Ermittlung des durchschnittlichen monatlichen und täglichen kommt es zwangsläufig zu Rundungsdifferenzen, die  vom Gesetzgeber als systembedingt akzeptiert werden.

Zuschüsse zu den Pflegekosten:
Ab 01.01.2022 erhalten Pflegebedürftige, die in vollstationären Einrichtungen leben, einen Leistungszuschlag auf den zu zahlenden einrichtungseinheitlichen Eigenanteil.

Dieser Beträgt

  • 5 % des Eigenanteil an den Pflegekosten (EEE) innerhalb der ersten 12 Monate
  • 25% des Eigenanteil an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 45% des Eigenanteil an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 70% des Eigenanteil an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate

vollstationäre Leistungen nach § 43 SGB XI bezogen haben.


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