Pflegekosten nach § 43 SGB XI ab 01.01.2025
Der monatliche Pflegesatz für die vollstationäre Pflege setzt sich wie folgt zusammen:
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ||
tgl. Pflegesatz | 67,31 € | 85,66 € | 102,56 € | 120,18 € | 128,10 € | ||
abzgl. Leistungen Pflegekasse | - 4,31 € | - 26,46 € | - 43,36 € | - 60,98 € | - 68,90 € | ||
tgl. Eigenanteil | 63,31 € | 59,20 € | 59,20 € | 59,20 € | 59,20 € | ||
tgl. Unterkunft | 18,67 € | 18,67 € | 18,67 € | 18,67 € | 18,67 € | ||
tgl. Verpflegung | 6,31 € | 6,31 € | 6,31 € | 6,31 € | 6,31 € | ||
tgl. Investitionskosten | 20,00 € | 20,00 € | 20,00 € | 20,00 € | 20,00 € | ||
tgl. Zuzahlungsbetrag | 108,29 € | 104,18 € | 104,18 € | 104,18 € | 104,18 € |
Die Berechnung der monatlichen Entgelte erfolgt hier auf Basis von durchschnittlich 30,42 Tagen.
Für mtl. 10,00 € bieten wir einen eigenen Fernseher an. Der eigene Telefonanschluss mit eigener Rufnummer, einer Flatrate ins dt. Fest- und Mobilfunknetze und einer WLAN-Nutzung erhalten Sie für mtl. 25,00 €
Einrichtungseinheitliche Eigenanteil:
Dieser inkl. der Ausbildungsumlage ist gültig für die Pflegegrade 2 – 5 und bezeichnet den Anteil an den monatlichen Pflegekosten, der nicht durch Leistungen aus der Pflegeversicherung abgedeckt ist. Bei der Ermittlung des durchschnittlichen monatlichen und täglichen kommt es zwangsläufig zu Rundungsdifferenzen, die vom Gesetzgeber als systembedingt akzeptiert werden.
Zuschüsse zu den Pflegekosten:
Ab 01.01.2024 erhalten Pflegebedürftige, die in vollstationären Einrichtungen leben, einen Leistungszuschlag auf den zu zahlenden einrichtungseinheitlichen Eigenanteil.
Dieser Beträgt
- 15 % des Eigenanteil an den Pflegekosten (EEE) innerhalb der ersten 12 Monate
- 30% des Eigenanteil an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
- 50% des Eigenanteil an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
- 75% des Eigenanteil an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate
vollstationäre Leistungen nach § 43 SGB XI bezogen haben.
Kurzzeitpflege:
Kurzeitpflege max. 1.854,00 € pro Jahr. Berechnungsgrundlage ist der tgl. Pflegesatz. Dieser entspricht der max. Anzahl der möglichen Aufenthaltstage. Der Antrag ist direkt bei der jeweiligen Pflegekasse zu stellen.
Verhinderungspflege:
Verhinderungspflege max. 1.685,00 € pro Jahr. Berechnungsgrundlage ist der tgl. Pflegesatz. Dieser entspricht der max. Anzahl der möglichen Aufenthaltstage. Der Antrag ist direkt bei der jeweiligen Pflegekasse zu stellen.