Die beste Medizin für den Menschen ist der Mensch  
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Pflegekosten nach § 43 SGB XI ab 01.09.2023

Der monatliche Pflegesatz für die vollstationäre Pflege setzt sich somit wie folgt zusammen:

Pflegegrad

1

2

3

4

5

      

tgl. Pflegesatz

61,33 €

78,63 €

94,81 €

111.67 €

119,23 €


abzgl. Leistungen Pflegekasse

- 4,10 €

- 25,31 €

- 41,49 €

58,35 €

65,91 €


tgl. Eigenanteil

57,23 €

53,32 €

53,32 €

53,32 €

53,32 €


tgl. Unterkunft

15,87 €

15,87 €

15,87 €

15,87 €

15,87 €


tgl. Verpflegung

6,20 €

6,20 €

6,20 €

6,20 €

6,20 €



tgl. Investitionskosten

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €




tgl. Zuzahlungsbetrag

99,30 €

95,39 €

95,39 €

95,39 €

95,39 €




mtl. Zuzahlungsbetrag

3020,71 €

2901,76 €

2901,76 €

2901,76 €

2901,76 €




Die Berechnung der monatlichen Entgelte erfolgt hier auf Basis von durchschnittlich 30,42 Tagen.

Für mtl. 10,00 € bieten wir einen eigenen Fernseher an. Der eigene Telefonanschluss mit eigener Rufnummer, einer Flatrate ins dt. Fest- und Mobilfunknetze und einer WLAN-Nutzung erhalten Sie für mtl. 25,00 €

 



Einrichtungseinheitliche Eigenanteil:

Dieser inkl. der Ausbildungsumlage ist gültig für die Pflegegrade 2 – 5 und bezeichnet den Anteil an den monatlichen Pflegekosten, der nicht durch Leistungen aus der Pflegeversicherung abgedeckt ist. Er beträgt für unser Haus zurzeit ca. 1622,00 € monatlich. Bei der Ermittlung des durchschnittlichen monatlichen und täglichen kommt es zwangsläufig zu Rundungsdifferenzen, die  vom Gesetzgeber als systembedingt akzeptiert werden.

Zuschüsse zu den Pflegekosten:
Ab 01.01.2024 erhalten Pflegebedürftige, die in vollstationären Einrichtungen leben, einen Leistungszuschlag auf den zu zahlenden einrichtungseinheitlichen Eigenanteil.

Dieser Beträgt

  • 15 % des Eigenanteil an den Pflegekosten (EEE) innerhalb der ersten 12 Monate
  • 30% des Eigenanteil an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 50% des Eigenanteil an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 75% des Eigenanteil an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate

vollstationäre Leistungen nach § 43 SGB XI bezogen haben.

Kurzzeitpflege:

Kurzeitpflege max. 1774,00 € pro Jahr. Berechnungsgrundlage ist der tgl. Pflegesatz. Dieser entspricht der max. Anzahl der möglichen Aufenthaltstage. Der Antrag ist direkt bei der jeweiligen Pflegekasse zu stellen.

Verhinderungspflege:

Verhinderungspflege max. 1612,00 € pro Jahr. Berechnungsgrundlage ist der tgl. Pflegesatz. Dieser entspricht der max. Anzahl der möglichen Aufenthaltstage. Der Antrag ist direkt bei der jeweiligen Pflegekasse zu stellen.


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